ArbeitskraftabsicherungVerbraucherschutz rät zu Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Absicherung existenzieller Risiken sollte im Mittelpunkt stehen. Deshalb raten aktuell auch Verbraucherschutz-Organisationen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ein Ende der Teuerung ist nicht in Sicht - im Gegenteil. Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes beträgt die Inflationsrate im Mai 2022 7,9 Prozent.

Bei vielen Menschen wird das dazu führen, dass der Rotstift angesetzt und geprüft wird, wo sich Einsparpotenzial bietet. Oft im Fokus: Beiträge zu Versicherungen.

Doch solche Schritte sollten gut überlegt werden. Denn sogar Verbraucherschützer raten eindringlich zur Absicherung existenzieller Risiken. Und für die allermeisten Deutschen bedeutet das: Die Arbeitskraft als einzige Erwerbsquelle muss abgesichert werden.

So rät Bianca Boss, Sprecherin der Verbraucherschutz-Organisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV), in einem aktuellen Beitrag für die auflagenstärkste Tageszeitung Deutschlands zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung). Um die Bedeutung dieses Schutzes klarzumachen, sagt sie wörtlich: „Stellen Sie sich vor, Sie können aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihren Job nicht mehr ausüben. Ohne Ihr Gehalt können Sie den Kredit für Haus oder Wohnung nicht mehr abbezahlen, müssen wahrscheinlich ausziehen. Für die Ausbildung Ihrer Kinder können Sie nichts mehr beisteuern und auch für die eigene Altersvorsorge nichts mehr ansparen. Ihre Existenz ist gefährdet. Vom Staat erhalten Sie lediglich eine Erwerbsminderungsrente, die zum Leben nicht ausreicht. Oft muss zusätzlich noch Sozialhilfe beantragt werden. Wir empfehlen daher dringend allen Arbeitnehmern und Selbstständigen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt Ihnen eine monatliche Summe, die Sie vorher festgelegt haben – und mit der Sie im Idealfall ihren Lebensstandard halten können.“

Allein ist der Bund der Versicherten mit dieser Haltung nicht. Auch Sandra Klug, Juristin der Verbraucherzentrale Hamburg, riet Ende vergangen Jahres zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Seite als PDF ausgebenSeite per E-Mail empfehlen