Sport und Freizeit
Schülerunfallversicherung nicht immer gültig
Während des Schulbesuchs genießen Schüler normalerweise den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Ausnahme bildet jedoch das Sporttraining in einem externen Kooperationsverein, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg feststellte.