Lexikon -Sachkundeprüfung
Diese Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer muss erfolgreich absolviert werden, um eine Erlaubnis zu erhalten, gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig zu werden.
siehe: Vermittlerrichtlinie, Befreiung von der Sachkundeprüfung