Lexikon -Leistungsausschluss
Leistungsausschlüsse sind Einschränkungen des Versicherungsschutzes. Diese können sowohl aus den allgemeinen Vertragsbedingungen als auch aus individuellen Tarifabsprachen resultieren. Ein Leistungsausschluss entbindet den Versicherer von seiner Leistungspflicht – Das entsprechende Risiko gilt als nicht mitversichert.