Bei der Entwendung der Ladekarte eines Elektro- oder Hybridfahrzeuges, aus dem unter Verschluss gehaltenem Fahrzeug, erstattet der Versicherer die Kosten für eine Neuausstellung. Folgeschäden (z.B. finanzieller Schaden durch Missbrauch oder der Verlust eines Kartenguthabens) sind nicht versichert.