Versichert sind zu ihrem Elektro- bzw.Hybridfahrzeug gehörende mobile Ladegeräte für den Antriebsakkumulator, sofern diese nicht für die feste Verbindung mit einem Gebäude vorgesehen sind. Vorausgesetzt, die Geräte werden unter Verschluss gehalten und dieHerstellervorgaben zur Ladung/Aufbewahrung wurden entsprechend befolgt.