Sogenannte Hausarzt-Tarife wurden im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes eingeführt. Sie zählen zu den Wahltarifen. Hausarzt-Tarife sehen Boni oder/und Vergünstigungen vor, wenn der Versicherte im Krankheitsfall immer zuerst den Hausarzt aufsucht.