Lexikon -Hausarztprinzip
Dem Hausarztprinzip zufolge, ist im Krankheitsfall der
Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin) erster Ansprechpartner des
Patienten.
Im Falle notwendiger Facharztbehandlungen überweist dieser den
Patienten an einen Spezialisten.
Ist in der PKV eine Tarifvariante ohne Hausarztprinzip
gewählt, fällt die Prämie meist höher aus.