Lexikon -Generationenvertrag

Das Prinzip der Gesetzlichen Rente wird nach dem Umlagesystem, auch Generationenvertrag, behandelt. Die eingenommenen Beitragszahlungen der pflichtversicherten Berufstätigen werden umgehend an die Rentner ausgezahlt. Es handelt sich nicht um einen rechtlichen Vertrag, sondern um einen gesellschaftlichen Konsens. Er basiert auf dem Vertrauen darauf, dass für die Beitragszahler später in gleicher Form gesorgt wird.

Die Entwicklungen unserer Gesellschaft führen dazu, dass immer weniger Beitragszahler die Leistungen für immer mehr Rentenempfänger aufbringen müssen.
Dieses Missverhältnis hat wesentlich dazu beigetragen, die private Altersvorsorge zu fördern.

zum Weiterlesen:
Rente,
Riester-Rente

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