Ihr Partner für eine sichere Zukunft
powered by Inveda.net
Erhöht sich das zu tragende Risiko gegenüber dem im Versicherungsvertrag beschriebenen, spricht man von Gefahrerhöhung. Unter Umständen (bei absichtlicher Herbeiführung) kann dies sogar ein Kündigungsgrund sein.
© Versicherungsbote.de