Lexikon -Entgeltumwandlung
Alle Arbeitnehmer haben seit 2002 das Recht auf eine Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber behält einen Teil des Bruttogehaltes ein, und legt dieses Geld für die betriebliche Altersorsorge seiner Mitarbeiter an, z.B. Pensionskasse, -fonds oder eine Direktversicherung. Die Vorteile der Entgeltumwandlung sind:
siehe: Entgelt