Lexikon -Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung hat sich aus der Schwachstromanlagenversicherung entwickelt. Es handelt sich um eine Sachversicherung für die Hardware stromgebundener Anlagen.
Kommunikationstechnik (Telefonanlagen, Mobiltelefone u. Ä.),
EDV-Technik (PC, Netzwerke, Notebook,u. Ä.), Bürotechnik (Kopiergeräte, elektronische Schreibautomaten u. Ä.), Medizintechnik für Diagnose und Therapie (Röntgengeräte, Endoskope, Ultraschall, u. Ä.),
Mess- und Regeltechnik (Prüfgeräte aller Art) und sonstige elektrotechnische Geräte.
Um den Versicherungsschutz gewährleistet zu bekommen, müssen die Geräte betriebsfertig aufgestellt und angeschlossen sein.
Überspannung, Influenz, Induktion, Kurzschluss,
Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Folgeschäden,
Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus,
Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler.
Folgende Kosten/Schädigungen werden nicht übernommen:
Vorsatz des VN oder seiner Repräsentanten,
Schäden durch Kernenergie,
Schäden, für die ein Dritter als Lieferant einzutreten hat ( Hersteller, Händler, Reparaturfirma),
Schäden infolge Wertverbesserungen an der Sache(Aufrüstungen, Erweiterungen),