Lexikon -Berufsgruppen-Rabatt
Versicherungsunternehmen können für bestimmte Berufsgruppen einen sogenannten Berufsgruppen-Rabatt vergeben. Das wird hauptsächlich in der Kfz-Versicherung so praktiziert. Aber auch Risikoversicherungen, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen die Beiträge unter anderem über die Risikoeinstufung des Berufes.
Um einen Berufsgruppen-Rabatt zu erhalten, kann der Versicherer einen entsprechenden Arbeitgebernachweis vom Antragsteller verlangen. Dieser ist auch verpflichtet, bei einem Wechsel des Berufes, selbiges bei der Versicherungsgesellschaft zu melden. Grundvoraussetzung für einen Berufsgruppen-Rabatt ist eine hauptberufliche Tätig in diesem Beruf.