Lexikon -Behinderungsgrad
Der Behinderungsgrad kommt aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht.
Festgestellt wird der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt. Ein ärztlicher Gutachter macht sich ein Bild über die Art und Schwere der vorliegenden Behinderung und legt
den Grad der Behinderung und die Merkzeichen fest:
siehe:Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen